Muss man bei einem Brief oder einen Paket einen Absender angeben? Was passiert, wenn man bei einem Brief oder bei einem Paket den falschen Absender aber den richtigen Empfänger angibt? So könnte vielleicht mal die Frage von dem einen oder anderen Menschen aussehen, der ein Paket oder aber ein Brief an jemanden senden will und das am liebsten ohne Angabe von einem Absender. Aber auch wenn man versehentlich den falschen Absender angegeben hat und es einem erst auffällt, wenn das Paket bereits bei einem Post- und Paketdienstleister abgegeben wurde.
Absender angeben Pflicht: Ohne Absender versenden?
Bei normalen Briefen ohne einen Zustellnachweis muss man auf dem Briefumschlag nicht verpflichtend einen Absender angeben. Bei Briefen und Paketen mit einem Zustellnachweis sieht dies natürlich anders aus, hier muss der Absender angegeben werden und korrekt sein. Sollte der Absender falsch angegeben werden und der Empfänger verweigert die Annahme des Pakets, dann muss die Post den Brief oder das Paket meist öffnen, um diesen zurückschicken zu können. Sollten sich in dem Brief oder dem Pakte sensible Inhalte befinden, dann sollte man ggfs. überlegen den Absender und die Adresse nochmal vor dem Versand zu überprüfen und auf die Absenderangabe nicht verzichten.
Sollte der Empfänger das Paket mit falschen Absender annehmen, dann passiert meistens nicht, schließlich weiß der Paketdienstleister bis zur Rücksendung nicht, ob die Adresse von dem Absender korrekt oder fehlerhaft ist bzw. gar nicht existiert.
Zusammengefasst, nein bei Briefen ohne Zustellnachweis muss man keinen Absender angeben. Bei Briefen und Paketen mit Zustellnachweis muss ein Absender angegeben werden. Um zu verhindern, dass das Paket bei einer Rücksendung nicht verloren geht und von der Post geöffnet werden muss, sollte man auf die Angabe eines Absenders nicht verzichten.