Fritzbox Sperre umgehen: Geht das in 2017 noch?

Gibt es einen Trick mit dem man die Fritzbox Sperre umgehen kann? Lässt sich die Kindersicherung der Fritzbox austricksen, sodass man trotz Sperre im Internet surfen kann? Wer heutzutage auf der Suche nach einem guten Router mit zahlreichen Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten ist, der kommt um die Fritzbox von AVM nicht herum. Dank der zahlreichen Modelle ist für jeden etwas dabei und viele der Funktionen und Features des Routers lassen sich aufgrund der einfach gehaltenen Benutzeroberfläche schnell und selbst für PC-Laien ohne Probleme einrichten. So gibt es bei der Fritzbox natürlich auch eine Kindersicherung. Über die Kindersicherung der Fritzbox kann man nicht nur die Nutzungszeit für bestimmte Nutzer einschränken und begrenzen, sondern man kann beispielsweise auch definieren, dass nur bestimmte Webseiten aufgerufen werden dürfen (Whitelist) oder aber das bestimmte Webseiten nicht aufgerufen werden dürfen (Blacklist).

Fritzbox Sperre und Kindersicherung umgehen

Fritzbox Sperre umgehen auf dem Handy, iPhone, PS4?Hier stellte sich unter anderem in unserem Kommentarbereich rund um das Thema Fritzbox Kindersicherung umgehen verhindern häufiger die Frage, ob es in 2017 noch eine Methode gibt mit der man die Fritzbox-Sperre umgehen kann? Die Antwort darauf lautet, nein es gibt keinen Trick mit dem man die Kindersicherung austricksen kann, wäre das so einfach, dann könnte man sich die Kindersicherung-Funktion auch sparen. Es gibt in der Tat einige Anleitungen im Internet mit denen man die Sperre der Kindersicherung bei der Fritzbox umgehen kann, schaut man allerdings auf das Veröffentlichungsdatum dieser Anleitungen, dann wird man schnell feststellen, die sind schon ein paar Jahre alt.

Fritzbox Sperre umgehen ohne IP-Wechsel?

In der Vergangenheit gab es in der Tat mal einen Trick mit dem man die Fritzbox Sperre und Kindersicherung umgehen konnte. Dieser Trick wurde aber schon längst unterbunden und funktioniert heute nicht mehr. Der „Trick“ bestand damals darin die IP-Adresse von dem gesperrten Gerät zu ändern und zwar in eine IP-Adresse von einem anderen Gerät im gleichen Netzwerk, welche nicht für die Kindersicherung eingestellt ist und einen uneingeschränkten Zugriff auf das Internet hat.

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