Antwortbrief frankieren: Porto bei Rückantwort?

Wie muss man einen Antwortbrief frankieren? Muss man eine Rückantwort überhaupt frankieren und wenn ja, wie hoch ist das Porto? Wer vor kurzem eine Sendung mit einem Antwortbrief erhalten hat und diesen jetzt an das Unternehmen zurückschicken will, der wird sich vielleicht die Frage stellen, wie sieht es denn bei so einem Antwortbrief mit dem Porto aus und welche Portokosten fallen an? Was will man mir mit „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ oder „Porto zahlt Empfänger“ genau sagen?

Antwortbrief Porto: Wie eine Rückantwort frankieren?

Antwortbrief PortoWer Post von Behörden oder aber auch Unternehmen bekommen hat, der bekommt darin nicht selten einen gesonderten Umschlag für eine Rückantwort. Auf diesen Umschlägen sieht man dort wo normalerweise die Briefmarke klebt einen Hinweis wie „Bitte ausreichend frankieren oder „Bitte freimachen“. Wenn sich über der aufgedruckten Anschrift der Hinweis „Antwort“ befindet, dann muss der Brief in der Regel nicht frankiert werden und das Porto wird vom Empfänger übernommen. Neben „Antwort“ kann darauf auch „Werbeantwort“ oder „Antwortkarte“ stehen. Steht auf dem Brief der Hinweis „Porto zahlt Empfänger“ oder „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“, dann muss das Porto in der Regel auch nicht gezahlt werden, sondern wird von dem Empfänger bezahlt.

Ist auf dem Antwortbrief keinerlei Hinweis zu finden, dass der Empfänger das Porto für den Brief übernimmt, dann sollte man diesen ausreichend frankieren. Verschickt man den Brief dennoch als „Port zahlt der Empfänger“ und der Empfänger verweigert die Annahme, dann kommen die Portokosten und meist ein Einziehungsentgelt auf einen zu und müssen selbst gezahlt werden.

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